Regelwerk

Reglement


Regelwerk der Elite Guard




 
Regelwerk des Airsoftteams Elite Guard


Version 2.0

Präambel

Spaß am Spiel ist unser wichtigstes Maxim. Doch jeder Spaß hat Grenzen, wenn es Streit gibt; um diesen Streit nicht eskalieren zu lassen, gibt es gewisse Regeln, die ein friedliches Miteinander gewährleisten sollen.
Des weiteren dienen diese Regeln zum Schutz und zur Vorbeugung von Verletzungen des eigenen oder des Körpers von Dritten.

I. Allgemeiner Teil

§ 1. Gültigkeit
Entsprechendes Regelwerk tritt mit Veröffentlichung in Kraft und gilt uneingeschränkt für alle Mitglieder des Airsoftteams Elite Guard, sowie für Gastspieler und Teilnehmer an Probetrainings.

§ 2. Haftung
Das Airsoftteam Elite Guard übernimmt generell keine Haftung für entstandenen Schaden an Ausrüstung und Gesundheit, welche durch Transport durch die Elite Guard oder durch Skirms/Trainings oder anderer Art entstanden sind.
Grundsätzlich ist jeder Spieler für Schäden oder Handlungen die er begeht selbst verantwortlich.
Beschädigungen oder Verletzungen hat der Betroffene selbst zu verantworten, auch wenn eine Verletzung oder Beschädigung durch das Softairprojektil eines anderen entstanden ist.

§ 3. Missachtung des Regelwerks
Bei Verletzung der aufgestellten Regeln erfolgt eine Verwarnung der Teamleitung. Bei wiederholtem Auftreten von Verletzungen und Verwarnungen, behält sich die Teamleitung vor, entsprechendes Mitglied für eine angemessenen Zeit von allen Aktivitäten zu bannen.
Nach erneutem Auftreten von Regelverletzungen droht der Ausschluss aus dem Team.
Bei Missachtung der Regeln durch Bewerber droht die sofortige Ablehnung.

II. Mitgliederteil

1. Allgemeines

§ 4. Mitgliedsverhältnis
Mit Eintritt in die Elite Guard, sei es als Mitglied, Gastspieler oder Bewerber geht man ein Verhältnis mit entsprechendem Team ein und verpflichtet sich entsprechendes Regelwerk zu befolgen. Bei Missachtung greift § 3.

§ 5. Umgangston
Es ist ein allgemein höflicher Umgangston zu wahren. Des weiteren sollte dieser tolerant und respektvoll sein.

2. Neue Mitgliedschaft

§ 6. Vorraussetzungen
Neue Mitglieder der Elite Guard müssen folgende Grundvoraussetzungen mitbringen. Diese dienen nicht nur dem Schutz der eigenen und der Gesundheit Dritter, sondern garantieren auch dem Einhalt gesetzlicher Richtlinien.
Das Mindestalter für eine Aufnahme ist ein Alter von mindestens 14 Jahren.
Ferner der Besitz einer eigenen Airsoftgun und einer geeigneten Schutzbrille.
Ein gewisser Grad körperlicher Fitness ist indes auch vorteilhaft.

§ 7. Prozedere
(1)Das Verhältnis mit dem Airsoftteam Elite Guard beginnt mit der Kontaktaufnahme mit dem Teamleader/Webmaster. Ab diesem Zeitpunkt steht entsprechende Person im Rang eines Bewerbers.
(2)Zeitnah wird jener zu einem Probetraining geladen. Nach diesem steht es dem Bewerber frei in die Elite Guard einzutreten oder nicht.
(3)Nach Verkündung dessen Absicht entscheidet das Team (allen voran die Teamleitung) über eine Aufnahme oder Ablehnung.

§ 8. a Aufnahme
Die Aufnahme neuer Mitglieder, bzw. Bewerber wird durch Mehrheitsentschluss des Teams geregelt.
Bei Uneinigkeit innerhalb des Teams entscheidet die Teamleitung.

Nach Bestätigung der Aufnahme durch die Teamleitung ist entsprechender Bewerber offizielles Mitglied des Airsoftteams Elite Guard

§ 8. b Ablehnung
Die Ablehnung neuer Mitglieder kommt durch Mehrheitsentschluss des Teams, bzw. durch Eingreifen der Teamleitung (siehe §8 a) zustande.
Nach der Ablehnung endet das Verhältnis zwischen dem Airsoftteam Elite Guard und dem Betroffenen.

§ 9. Gastspieler
Bedingung für den Eintritt des Teams als Gastspieler ist die Mitgliedschaft in einem anderen Airsoftteam, welches damit einverstanden ist, dass entsprechede Person Gastspieler bei anderen Teams ist.
Über Aufnahme und Ablehnung entscheidet die Teamleitung.

3. Rechte der Mitglieder

§ 10. Partizipation am Entscheidungsprozess
Mit der Mitgliedschaft hat jedes Mitglied das Recht bei Teamentscheidungen gleichberechtigt mitzuwirken.
Diese Teamentscheidungen werden in einer demokratischen Abstimmung getroffen.
Dazu gehören u.a. Anschaffungen, Mitgliedschaftsentscheidungen, Ausschluss von Mitgliedern, usw.
Sollte bei einer Abstimmung keine Mehrheit zustande kommen, entscheidet die Teamleitung.

§ 11. Inanspruchnahme von Teamangeboten
Jedes Mitglied hat generell ein Recht auf Zugang zu den Internen Seiten der Homepage und das Forum.
Des weiteren haben Mitglieder das Recht auf Teilnahme an Veranstaltungen und Trainings des Airsoftteams Elite Guard und an Veranstaltungen anderer Teams, an denen das Airsoftteam Elite Guard teilnimmt.
Letzteres gilt auch für Gastspieler.

§ 12. Austritt aus dem Team
Der Austritt aus dem Team steht jedem frei und erfolgt per Abmeldung (am besten per Mail) bei der Teamleitung.
Ein Austritt kann auch durch wiederholte Regelverletzungen zustande kommen (siehe § 3) und durch 2/3 Mehrheit einer Abstimmung des Teams.

4. Rechte der Teamleitung

§ 13. Allgemeines
Die Teamleitung des Airsoftteams Elite Guard versteht sich nicht nur als reines Führungsorgan, sondern auch als Representant nach Außen, Webmaster und Korrespondent mit anderen Teams.
Sie legt Trainingstermine (nach Rücksprache mit den Mitgliedern) fest und plant Trainings mit andern Teams oder Skirms.
Die Teamleitung besteht derzeit aus Azmodan, Primus und Faustus, wobei Faustus, dieser als Teamleader voransteht.

§ 14. Rechte
Die Teamleitung genießt alle Rechte der Mitglieder, wie auch die Entscheidung bei gescheiterten Teamentschlüssen, die Aufnahme von Gastspielern, das Führen zu Felde, die Vertretung des Airsoftteams Elite Guard nach außen und das Planen und Veranstalten von Events/Skirms/Trainings.
Des weiteren behält sich die Teamleitung vor, das Regelwerk nach Absprache und
Ankündigung zu verändern

§ 15. Sonderstellung
Die Teamleitung hat einen Sonderstatus und kann nicht abgewählt werden.
Bei Problemen mit der Teamleitung ist diese gerne zu Gesprächen bereit und dankt für Feedbacks.

III. Trainings/Skimteil


1. Allgemeines

§ 16. Allgemeines
Trainings und Skirms, welche vom Airsoftteam Elite Guard veranstaltet werden, sind Angebote derselben. Das Airsoftteam Elite Guard behält sich vor, für diese Angebote vom Recht auf das Aufstellen von Regeln Gebrauch zu machen. Diese gelten zwingend auch für andere Teams, die an entsprechenden Veranstaltungen teilnehmen.

§ 17. Teilnahme
Die Teilnahme an Veranstaltungen des Airsoftteam Elite Guard basiert auf freiwilliger Basis.
Mitglieder haben generell ein Recht auf Teilnahme an diesen.
Fremde Teams haben nach Absprache ein Recht auf Teilnahme an Veranstaltungen.

§ 18. Verbot des Konsums von Suchtmitteln
Vor- und während eines Spiels sind Alkohol und Drogen aller Art strengstens verboten.
Der Konsum von gesetzlich verbotenen Suchtmitteln ist untersagt. Personen, die vor, während oder bis zur Abreise von einer Veranstaltung illegale Suchtmittel konsumieren oder zum Zeitpunkt der Veranstaltung unter deren Einfluss stehen, werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen und speziell ausgewiesenen Bereichen erlaubt, sofern dies der Veranstalter nicht anders vorschreibt

2. Schutz und Ausrüstungsbestimmungen

§ 19. Anreise
Die Anreise geschieht privat . Dabei ist zu beachten, dass Waffen und Ausrüstung nicht sichtbar verstaut sind. Wichtig ist, das Waffen gesichert und ohne Magazin sind.
Das erscheinen in Tarnkleidung ist erlaubt, dennoch wird gebeten kein Aufsehen zu erregen.
Alle Mitglieder haben pünktlich am abgemachten Treffpunkt zu erscheinen, Ausnahmen sind vorher mit dem Teamleader abzusprechen.

§ 20. Die Softairs
Airsofts sind bis zu einer Mündungsenergie von 2 J gestattet.
Des weiteren ist zu beachten, dass Airsofts mit illegalen Modifikationen nicht gestattet sind, z.B. Sturmlicht, Tuning.

§ 21. Schutzausrüstung
Eine geeignete Schutzbrille ist, auch für Brillenträger, zwingend erforderlich und wird auch in Stichproben auf seine Schutzwirkung überprüft.
Ohne entsprechenden Augenschutz ist sowohl die aktive als auch passive Teilnahme an Airsoft spielen strengstens untersagt!
Weitere Schutzausrüstung ist nie von Nachteil.

3. Auf dem Gelände

§ 22. Allgemeines
Schießen ist nur auf dem zugewiesenen Gelände zulässig. Außerdem ist darauf zu achten, nicht Passanten oder Tiere zu treffen.
Des weiteren verpflichten sich jeder, der das Gelände betritt, entsprechende Regeln einzuhalten.

§ 23. Die BBs
Auf dem Gelände ist das Benutzen von Metallkugeln strengstens untersagt.Ferner wäre das Benutzen von Bio-BBs zum Schutze der Natur löblich, ist jedoch keine Pflicht.

§ 24. Umweltschutz
Mitgebrachtes Verpackungsmaterial ist wieder mitzunehmen, um einer Verschmutzung des Geländes vorzubeugen.

§ 25. Sicherheit zu Felde
Eine geeignete Schutzbrille ist, auch für Brillenträger, zwingend erforderlich und wird auch in Stichproben auf seine Schutzwirkung überprüft.
Ohne entsprechenden Augenschutz ist sowohl die aktive als auch passive Teilnahme an Airsoftspielen strengstens untersagt!
Verletzungen sind wohl kaum zu vermeiden und wir bitten um Verständnis, dass wir keine Haftung für Verletzungen übernehmen können, daher ist Achtsamkeit oberstes Gebot.
Körperliche Gewalt sowie der Mißbrauch von Gegenständen oder Einsatz von spielfremden Gegenständen ist verboten (keine Steine oder andere Dinge werfen, oder gar Messer im Nahkampf benutzen.)
Die Safezone (oftmals auch „Ops“) genannt, ist der „Pausenraum“, in dem vor und zwischen den Spielen die Ausrüstung überprüft und aufgerüstet wird.
In der Regel gilt in der Safezone keine Schutzbrillenpflicht. Aus diesem Grund ist das Benutzen einer Airsoftgun strengstens untersagt!
Während eines Spiels ist es für noch nicht ausgeschiedene Spieler verboten die Ops zu betreten, darauf zu feuern oder sich so in ihrer Nähe aufzuhalten, damit BB´s anderer Spieler nicht dort hinein gelangen können.

§ 26. Übernachtung auf dem Gelände
Übernachtungen auf dem Trainingsgelände sind nach Absprache mit der Teamleitung generell möglich.
Dabei ist zu beachten, dass mitgebrachtes Verpackungsmaterial wieder mitgenommen wird, Feuer nur an ausgewiesener Feuerstelle geschürt werden darf und das vergebener Zeltplatz wie vorgefunden verlassen wird.

§ 27. Trefferregelung
Als Trefferbereich gilt alles, was der Silhouette des Spielers entspricht (inkl. Weste /
Schuhe / Hut usw.).
- Waffentreffer, sowie Querschläger und Helmtreffer gelten nicht.
- Wenn man getroffen ist, gibt man dies laut zu erkennen und begibt sich mit erhobenen
Händen und gesichertem Sportgerät zur Safe-Zone.



§ 28. Gültigkeit und Impressum
Entsprechendes Reglement tritt bei Veröffentlichung in Kraft
Das Copyright liegt bei Faustus© und Azmodan©
Mitgliederlogin
 
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Gesucht
 
Es werden weiterhin Mitglieder gesucht.
Bei Interesse bitte die Vorraussetzungen durchlesen und anschließend Kontakt aufnehmen. ;)
Termine
 
Vorraussichtlich 1. Mai (Training)
News
 
Zwei Mitglieder mehr und umso mehr Spaß gehabt mit 15 Leuten am Samstag Danke an alle, die dabei waren.
Letzte Aktualisierung
 
17.04.2011
 
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